Bergbahnen-Versicherung

  • Die folgende Kundeninformation gibt einen Überblick über die Identität des Versicherers und die wesentlichen Bestandteile des Versicherungsvertrags (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, VVG).

  • Für den Inhalt und den Umfang der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis sind ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Bestätigung des Versicherungsabschlusses (zusammen der Versicherungsvertrag) massgeblich.

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